Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zu Beherbergungszwecken sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel ist frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen des Hotels geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen Hotel und Kunde ein Termin für eine kostenfreie Stornierung des Vertrages vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, soweit nicht ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 1 Satz 3 besteht.
    Nimmt der Kunde gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, hat das Hotel die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und pauschalierte Abzüge für ersparte Aufwendungen vorzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpension und 60 % für Vollpension zu zahlen.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. Wurde dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich eingeräumt, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  2. Wird eine gemäß III. Nr. 6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen, wie z. B. bei Buchung unter falscher Identität des Kunden oder falschem Zweck;
    • Das Hotel hat berechtigten Grund zur Annahme, dass die Nutzung der Hoteldienstleistungen den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies der Leitung oder Organisation des Hotels zuzuschreiben ist;
    • stellt einen Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 oben dar.
  4. Kein Anspruch auf Schadensersatz für den Kunden, wenn der Rücktritt des Hotels gerechtfertigt ist
  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer.
  2. Reservierte Zimmer stehen den Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Unterkunftspreises (Listenpreis), ab 18.00 Uhr 100 % berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung typischer vertraglicher Pflichten des Hotels. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Treten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auf, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu 3.500 €. Für Bargeld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €. Bargeld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde das Hotel nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unterrichtet (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
  3. Stellt das Hotel dem Kunden einen Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nr. 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Weiterleitung. Nr. 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme, sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – für Handelsgeschäfte ist der Sitz des Hotels. Soweit eine Vertragspartei die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, sind die Gerichte am Sitz des Hotels zuständig.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.